Brandschutz

Kaminfegerarbeiten

Brandschutzplanung

Brandschutz-
planung

Der Brandschutz umfasst alle Massnahmen, die der Entstehung und Ausbreitung eines Brandes vorbeugen. So überprüfen wir z.B. Feuerungsanlagen auf Mängel oder achten darauf, dass die Sicherheitsabstände der Brandschutzrichtlinien eingehalten werden.

Die Firma Breitschmid Kaminfeger AG übernimmt für Sie die Qualitätssicherung (QS) und unterstützt Ihr Bauvorhaben gerne als QS-Verantwortlicher Brandschutz. Wir erstellen für Sie die Brandschutzpläne sowie die Gesuchsformulare für die kantonale Brandschutzbewilligung und begleiten Ihr Vorhaben während der Bauzeit bis zur Abnahme.

Bauten der Qualitätssicherungsstufe 1:

Bauten der Qualitäts-
sicherungsstufe 1:

Bauten und Anlagen der Qualitätssicherungsstufe 1 sind klein und umfassen wenig Nutzungseinheiten. Weiter weisen sie keine erhöhten Brandrisiken durch Nutzung oder Bauweise auf. Üblicherweise übernimmt der Gesamtleiter die Aufgaben des QS-Verantwortlichen Brandschutz. Wir unterstützen Sie gerne bei einzelnen Fragen zum Brandschutz oder stehen Ihnen für die gesamte Umsetzung des Brandschutzes zur Verfügung.

Bauten der Qualitätssicherungsstufe 2:

Bauten der Qualitäts-
sicherungsstufe 2:

Bauten und Anlagen der Qualitätssicherungsstufe 2 sind klein bis mittelgross, mit mehreren, verschiedenen oder ausgedehnten Nutzungen. Weiter können sie erhöhte Brandrisiken durch Nutzung oder Bauweise aufweisen.

Der Brandschutzfachmann übernimmt die Aufgabe des QS-Verantwortlichen Brandschutz. Gerne übernehmen wir für Sie diese Aufgaben und begleiten Ihr Bauvorhaben von der Bewilligung bis zur Abnahme.

KOMMUNALER BRANDSCHUTZ

Die Breitschmid Kaminfeger AG übernimmt für die folgenden Gemeinden die Aufgaben im Bereich des kommunalen Brandschutzes. Wir erstellen die Verfügung der Brandschutzmassnahmen für die  Bauten, welche in die Zuständigkeit der Gemeinde fallen.

5610 Wohlen
seit 1992

5611 Anglikon
seit 1992

5606 Dintikon
seit 2022

ROHBAUKONTROLLEN

ROHBAU-
KONTROLLEN

Die Breitschmid Kaminfeger AG führt für die folgenden Gemeinden die feuerpolizeilichen Baukontrollen (§ 6 BSV) durch. Der Ersteller/die Erstellerin ist verpflichtet, die Fertigstellung des Rohbaus der Feuerungsanlage vor dem Anbringen des Verputzes zur Kontrolle zu melden.

5610 Wohlen

5619 Büttikon

5606 Dintikon

5611 Anglikon

5619 Uezwil

5600 Ammerswil

5522 Tägerig

WICHTIGE INFOS

Brandschutz Kanton Aargau

Brandschutzvorschriften VKF

Brandschutzverordnung Aargau

Lignum Dokumentation Brandschutz

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